Auf dieser Seite wollen wir Ihnen unseren Kommentar zum Thüringer Personalvertretungsgesetz zur Verfügung stellen. Am 8.6.2019 ist eine umfangreiche Gesetzesänderung in Kraft getreten, die u.a. durch die Einführung der Allzuständigkeit zu einer deutlichen Verbesserung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Thüringens geführt hat. An der Kommentierung arbeiten wir noch, deshalb steht Ihnen hier zur Zeit nur der Gesetzestext zur Verfügung.

Diskussion

Neue Formen der Beschlussfassung des Personalrats Werner Theis 11-05-2020

Mit der Corona-Pandemie hat sich das Arbeiten zumindest außerhalb der körperlich-handwerklichen Tätigkeit und der Tätigkeiten mit Präsenzpflicht gravierend verändert. Neben Kurzarbeit werden neue Technologien zur Erbringung der Arbeitsleistung in einem Maße genutzt, das bisher nicht vorstellbar war. Homeoffice war früher ein knappes Gut, es wurde über die Zuteilung gestritten, heute ist es fast der Regelfall und wird angeordnet, Sitzungen per Videokonferenz sind Standard da, wo es technisch...

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Aktuelles:

 

  • Personalräte können die abredegemäße Durchführung einer Dienstvereinbarung gerichtlich durchsetzen Werner Theis 17-05-2020

    Im Personalvertretungsrecht gilt der Grundsatz, dass Personalvertretungen in Beschlussverfahren kein Handeln oder Unterlassen der Dienststellenleitung durchsetzen können. Aus der Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz, Art. 20 Abs. 3 GG, folgerte die Rechtsprechung, dass Feststellungsanträge ausreichend und allein zulässig seien. Das BVerwG hat mit Beschluss vom 27. Juni 2019 – 5 P 2/18 entschieden, dass aus der Verpflichtung der Dienststellenleitung, Dienstvereinbarungen durchzuführen, das...

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  • Durchführung einer Abstimmung über die Verselbstständigung einer Dienststelle bei einseitig besetztem Wahlvorstand Werner Theis 11-05-2020

    LeitsatzDem Abstimmungsvorstand muss ein Mitglied jeder in der Dienststelle vertretenen Beschäftigungsgruppe angehören. Findet sich in einer Gruppe kein wahlberechtigter Beschäftigter oder ist niemand bereit, Mitglied des Wahlvorstandes zu werden, so steht dies der Bildung eines Wahlvorstandes dennoch nicht entgegen; die Gruppe hat das Recht auf Beteiligung im Wahlvorstand verwirkt.(VG Meiningen, Beschluss vom 09. April 2018 – 3 E 472/18 Me –, juris)

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  • Neue Formen der Beschlussfassung des Personalrats Werner Theis 11-05-2020

    Mit der Corona-Pandemie hat sich das Arbeiten zumindest außerhalb der körperlich-handwerklichen Tätigkeit und der Tätigkeiten mit Präsenzpflicht gravierend verändert. Neben Kurzarbeit werden neue Technologien zur Erbringung der Arbeitsleistung in einem Maße genutzt, das bisher nicht vorstellbar war. Homeoffice war früher ein knappes Gut, es wurde über die Zuteilung gestritten, heute ist es fast der Regelfall und wird angeordnet, Sitzungen per Videokonferenz sind Standard da, wo es technisch...

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